Kommentar von Heike Hänsel, MdB
„Ich bin bestürzt und persönlich sehr betroffen über die Nachricht vom Mord an der honduranischen Menschenrechtsaktivistin Berta Cáceres, die ich selbst mehrfach in Berlin getroffen habe“, sagt Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und deren entwicklungspolitische Sprecherin, anlässlich der Ermordung von Berta Cáceres am 3. März 2016 in ihrem Haus in La Esperanza.
Hänsel weiter:„Berta Cáceres war eine der bekanntesten Menschenrechtsverteidigerinnen und profiliertesten Aktivistinnen der sozialen und indigenen Bewegungen in Honduras und Mitbegründerin des indigenen Rates in Honduras, COPINH. Sie kämpfte für die Landrechte indigener Gemeinden, die durch Ölpalmanbau und Bergbauprojekte immer stärker gefährdet sind. Dieser brutale Mord muss aufgeklärt und die politisch Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Dieser Mord ist leider die Spitze des Eisberges zahlreicher politischer Morde an Menschenrechtsaktivistinnen und Kleinbauern, die um ihre Landrechte kämpfen. Seit dem Putsch im Jahr 2009 in Honduras hat sich die Menschenrechtssituation massiv verschlechtert in Honduras. UN-Angaben zufolge weist Honduras weltweit die höchste Rate von Tötungsdelikten auf. Vor allem in der Region Bajo Aguan gehen bewaffnete private Sicherheitskräfte gemeinsam mit Militär und Polizei gegen Kleinbäuerinnen und -bauern vor, die gewaltfrei ihr Recht auf Land und Nahrung gegen Agrarkonzerne und Großgrundbesitzer verteidigen. Seit dem Jahr 2009 wurden im Aguan-Tal mehr als 50 Kleinbäuerinnen und -bauern, sowie Unterstützerinnen und Unterstützer aufgrund dieses Konflikts ermordet. Keiner der Fälle wurde aufgeklärt.
Ich fordere die Bundesregierung auf, im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, die lückenlose Aufklärung dieses Mordes gegenüber der honduranischen Regierung einzufordern und die grassierende Straflosigkeit nicht länger hinzunehmen. Trotz der katastrophalen Menschenrechtssituation hat die EU ein Freihandelsabkommen mit Honduras abgeschlossen, das die Landkonflikte in Honduras verschärft. Die EU muss dieses Abkommen überprüfen und endlich an sozialen und menschenrechtlichen Zielen statt eigenen Profitinteressen ausrichten.“
Forum Menschenrechte
Montag, 7. März 2016
Samstag, 25. April 2015
Dienstag, 8. April 2014
Waffenhandelsvertrag
Am 2.04.2014 jährte sich zum ersten Mal die Verabschiedung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen. „Dieser Vertrag kann ein wichtiges Mittel der internationalen Gemeinschaft sein, um unverantwortliche Waffenexporte zu stoppen und so Menschenrechte zu schützen“, sagt Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty International in Deutschland. „Allerdings müssen den Worten nun auch Taten folgen. Zunächst müssen schnell weitere Staaten den Vertrag ratifizieren, um die Zahl von 50 Staaten zu erreichen, die notwendig sind, damit der Vertrag in Kraft tritt.“
Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden von 17 EU-Staaten – darunter Deutschland – und El Salvador in New York rückt dieses Ziel mit dann insgesamt 31 Ratifizierungen näher. „Zu viele Staaten haben den Vertrag bisher nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert – hier besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt John. „Außerdem haben 43 Staaten noch nicht einmal unterzeichnet, obwohl sie im vergangenen Jahr für den Vertrag gestimmt hatten.“
Deutschland hat angekündigt, den Vertrag vor seinem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden. „Wir begrüßen diese vorgezogene Anwendung des Vertrags durch die Bundesregierung, dies ist ein wichtiges Beispiel für immer noch rund 90 Staaten, die den Vertrag trotz Unterschrift nicht ratifiziert haben. Nun gilt es aber auch, die Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags
konsequent auf deutsche Rüstungsexporte anzuwenden“, fordert Mathias John.
Deutsche Rüstungsexportgenehmigungen berücksichtigen nach Auffassung von Amnesty häufig zu wenig das Risiko für die Menschenrechte. „Wir haben in vielen Fällen Zweifel, dass die bisherige deutsche Praxis mit der Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags vereinbar ist“, sagt Mathias John. „Auch deshalb brauchen wir mehr Transparenz über Deutschlands Rüstungsexporte und deren Verwendung.“ Amnesty fordert die Bundesregierung auf, die Menschenrechtsklausel gesetzlich zu verankern, Endverbleib und Endnutzung genehmigter Rüstungstransfers wirksam zu kontrollieren und ihr Berichtswesen nachhaltig zu verbessern.
Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden von 17 EU-Staaten – darunter Deutschland – und El Salvador in New York rückt dieses Ziel mit dann insgesamt 31 Ratifizierungen näher. „Zu viele Staaten haben den Vertrag bisher nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert – hier besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt John. „Außerdem haben 43 Staaten noch nicht einmal unterzeichnet, obwohl sie im vergangenen Jahr für den Vertrag gestimmt hatten.“
Deutschland hat angekündigt, den Vertrag vor seinem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden. „Wir begrüßen diese vorgezogene Anwendung des Vertrags durch die Bundesregierung, dies ist ein wichtiges Beispiel für immer noch rund 90 Staaten, die den Vertrag trotz Unterschrift nicht ratifiziert haben. Nun gilt es aber auch, die Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags
konsequent auf deutsche Rüstungsexporte anzuwenden“, fordert Mathias John.
Deutsche Rüstungsexportgenehmigungen berücksichtigen nach Auffassung von Amnesty häufig zu wenig das Risiko für die Menschenrechte. „Wir haben in vielen Fällen Zweifel, dass die bisherige deutsche Praxis mit der Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags vereinbar ist“, sagt Mathias John. „Auch deshalb brauchen wir mehr Transparenz über Deutschlands Rüstungsexporte und deren Verwendung.“ Amnesty fordert die Bundesregierung auf, die Menschenrechtsklausel gesetzlich zu verankern, Endverbleib und Endnutzung genehmigter Rüstungstransfers wirksam zu kontrollieren und ihr Berichtswesen nachhaltig zu verbessern.
Mittwoch, 26. März 2014
Dienstag, 25. März 2014
Donnerstag, 20. März 2014
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